Bergwandern

Wandergruppen des HdS Ottobrunn

  • Bergwanderungen A (anspruchsvoller) und B (leichter), abwechselnd jeden Donnerstag, (bei Feiertag am Mittwoch) sowie Winterwanderungen W (A+B) 14-tägig donnerstags.
    Anmeldung telefonisch jeweils am Vortag bis 18:00 Uhr beim Tourenbegleiter.

Geplante Termine und Touren sowie deren kurzfristige Änderung finden Sie im Terminplan.

Mitfahrkosten für Bergwandergruppen A und B

Seit März 2022 ist folgende Berechnung vorgesehen:

  • für die Gesamtstrecke (Hin- u. Rückfahrt) eine Pauschale von 0,35 €/km
  • den sich daraus ergebenen Preis teilen sich die Wageninsassen, in der Regel 4 Personen.

Beispiel : Kufstein-Parkplatz Kaiserstiege Hin- u. Rückfahrt = 172 km.
172 x 0,35 € : 4 = 15,00 € pro Person

Mit dieser Kostenbeteiligung wollen wir eine gerechte Umlage der Betriebskosten erreichen.

Leitlinien

  1. Jeder Teilnehmer wird Anmeldeliste erfasst.
  2. Die TB’s organisieren umweltfreundliche Fahrgemeinschaften
  3. Der TB geht bergauf- und ab voran und bestimmt das Tempo. Das Wohl der Gruppe muss über der individuellen sportlichen Leistung einzelner stehen.
  4. Ein(e) Schlussmann/-frau sichert die Gruppe hinten ab.
  5. Zum „Einlaufen“ wird langsam gestartet, bis jeder seinen Tritt gefunden hat.
  6. Den sachlichen Weisungen des TB’s ist zu folgen.
  7. Alle 60 min. werden Pausen auch zum Sammeln u. zur Kontrolle der Vollzähligkeit eingelegt.

Haftungsregelung bei Tagesausflügen

Bei Tagesausflügen, die als Veranstaltungen des Hauses der Senioren (HdS) stattfinden, hängt der Versicherungsschutz für die beteiligten Personen davon ab, welche Aufgaben sie bezüglich der jeweiligen Veranstaltung übernommen haben:

Begleitpersonen:

Ehrenamtlich tätige Begleitpersonen genießen den durch die Gemeinde geregelten Kommunalen Versicherungsschutz, wenn sie vom HdS für diese Aufgabe den Auftrag erhalten haben. Die Form der Beauftragung obliegt dem HdS, das als Organ der Gemeinde handelt.

Gängige Praxis ist, dass begleitende Personen im Büro des HdS gemeldet werden. Sind sie dort namentlich und persönlich bekannt, sind die Voraussetzungen für eine Beauftragung erfüllt. Diese kann dann als gegeben angesehen werden.

Fahrer:

Fahrer genießen keinen Kommunalen Versicherungsschutz. Sie haften für alle persönlich verursachten Schäden selbst. Bei Schäden gegenüber Dritten hat die jeweilige Kraftfahrt-Haftpflichtversicherung Versicherungsschutz zu gewähren.

Teilnehmer:

Teilnehmer genießen keinen Kommunalen Versicherungsschutz. Auch sie haften für alle persönlich verursachten Schäden selbst. Persönliche Schäden und Schäden gegenüber Dritten, die durch die beauftragten Begleitpersonen in Ausübung ihres Auftrags verursacht werden, können im Rahmen des Kommunalen Versicherungsschutzes geregelt werden.